| Informationen zum Kindergeld ....... im ver.di-Mitgliedernetz |
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| Montag, den 02. Januar 2012 um 00:00 Uhr | |
Ab dem 1. Januar 2012 gilt: Volljährige Kinder, die in Ausbildung sind, können dazuverdienen, soviel sie wollen - der Kindergeldanspruch bleibt. ....einloggen und lesen - Mitdiskutieren im Mitgliedernetz! |

