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ver.di: Bei Altersvorsorge für Selbstständige Auftraggeber beteiligen PDF Drucken
Dienstag, den 03. Januar 2012 um 04:44 Uhr

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass die Debatte um eine Versicherungspflicht zur Altersvorsorge Selbstständiger wieder aufgenommen wurde. ver.di, in der über 30.000 Solo-Selbstständige organisiert sind, fordert hier bereits seit Jahren eine Pflichtversicherung - allerdings unter Beteiligung der Auftraggeber an den Vorsorgekosten.

"In einem zukunftsfähigen Vorsorgesystem darf es keine Rolle spielen, welche unterschiedlichen Tätigkeiten im Laufe eines Berufslebens ausgeübt werden", sagte das ver.di-Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack. Daher sei die Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und Erwerbsformen anzugleichen. Das gelte auch für die Finanzierung. Eine armutsfeste Absicherung sei insbesondere für gering verdienende Selbstständige mit einer einseitig finanzierten Pflicht-Vorsorge nicht zu erreichen.

"Sinn macht allein ein solidarisches System, das neben allen Erwerbstätigen auch alle Arbeit- und Auftraggeber einbezieht", so Hannack. Schließlich arbeiteten gering verdienende Selbstständige nicht zu Mini-Honoraren, weil sie gerne auf Absicherung verzichten. Sondern es seien vielmehr die Auftraggeber, die - unter Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - die Versicherungsfreiheit vieler Selbstständiger zur Kostenreduktion nutzten. „Es ist wenig gewonnen, wenn ausgerechnet diejenigen, die sich keine Vorsorge leisten können, dazu gesetzlich verpflichtet werden", stellt Hannack mit Blick auf die wachsende Zahl gering verdienender Selbstständiger fest. Eine Versicherungspflicht müsse daher zwar in einem solidarischen System unter Einbeziehung aller Erwerbstätigen erfolgen, doch müssten auch die Auftraggeber zu dessen Finanzierung herangezogen werden.

02.01.2012

Pressekontakt

Christiane Scheller
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