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Datenschutz
Sehrbrock begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung PDF Drucken
Mittwoch, den 03. März 2010 um 08:27 Uhr

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Sie sagte am Dienstag in Berlin: „Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erneut das besondere Gewicht des Datenschutzes in einer modernen Kommunikationsgesellschaft hervorgehoben. Dies gilt insbesondere für die Tatsache, dass große Datenmengen besonders missbrauchsanfällig sind, wenn keine klaren gesetzlichen Grenzen vorhanden sind. Das Bundesverfassungsgericht spricht davon, dass eine anlasslose Speicherung ein ‚diffus bedrohliches Gefühl des beobachtet seins’ hervorrufen kann, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte beeinträchtig. Diese Überlegungen sollte die Bundesregierung bei der angekündigten Überarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises ELENA unbedingt berücksichtigen.

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Datenschutz: Befreiungsschlag für Presse- und Koalitionsfreiheit PDF Drucken
Dienstag, den 02. März 2010 um 12:02 Uhr

(Berlin, 02.03.2010) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung als "Befreiungsschlag für die Presse- und Koalitionsfreiheit. Endlich wird der blinden Datensammelwut des Staates etwas entgegen gesetzt", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Das von den Karlsruher Richtern monierte Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hätte dazu eingeladen, "in blindem Aktionismus Daten in gefährlich großer Menge anzuhäufen".

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Abfilmen für Google muß man nicht dulden PDF Drucken
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 06:19 Uhr

junge welt vom 24. 02. 2010: In Großstädten wie Berlin oder München sind die Aufnahmen längst im Kasten. Jetzt werden selbst die abgelegensten Dörfer für den Onlineservice »Google Street View« abgefilmt. Die Kameras halten Häuser, parkende Autos und vorbeilaufende Passanten im Bild fest. Darauf machte kürzlich noch einmal die Nachrichtenagentur DAPD aufmerksam. Die Datensammlung soll dreidimensionale Spaziergänge durch die Straßen Deutschlands ermöglichen.

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ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung? PDF Drucken
Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 05:05 Uhr

Von Christine Wicht auf den NachDenkSeiten: Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.
Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.

Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde.

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Arbeitgeber ist Diensteanbieter trotz Verbot privater Nutzung PDF Drucken
Dienstag, den 19. Januar 2010 um 12:00 Uhr

ver.di-Datenschutzbeauftragter Norbert Warga: Nach den Teledienstgesetzen wird mit der Einrichtung von personenbezogenen dienstlichen E-Mail-Adressen in Betrieb und Verwaltung jeder Arbeitgeber zum Teledienstanbieter i. S. des Gesetzes, da es sich hierbei auch um die technische Ermöglichung des Empfangs von E-Mails mit privatem Inhalt handelt. Nach § 3 Nr. 6 TKG ist »Diensteanbieter« jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt. Nach § 3 Nr. 10 TKG ist »geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten« das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Im Sinne des Telemediengesetzes TMG bezeichnet der Ausdruck »Diensteanbieter« jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, und »Nutzer« jede natürliche Person, die Teledienste in Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen.

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