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Gedämpfte staatliche Auskunftsfreude PDF Drucken
Montag, den 18. Januar 2010 um 00:00 Uhr

Christiane Schulzki-Haddouti in Heise-Online: Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vor vier Jahren hat eine Jahrhunderte alte Behördenpraxis auf den Kopf gestellt. Galt bislang grundsätzlich das Amtsgeheimnis, muss die Verwaltung nun einen Grund anführen, wenn sie einem Bürger Informationen vorenthält. Denn der hat ein Recht auf Akteneinsicht. Dass dieser Kulturwandel in den Amtsstuben mit schweren Anlaufschwierigkeiten erfolgt, davon geht die Fraktion der Bündnisgrünen im Bundestag aus.

 

In ihrer kleinen Anfrage (17/297) zur "Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe" kritisiert die Fraktion, dass "sich viele Stellen nach wie vor schwer damit" täten, "das Gesetz angemessen umzusetzen und sich von dem überkommenen Grundsatz einer alles erfassenden Amtsverschwiegenheit zu verabschieden". Die Praxis sei "oftmals restriktiv", berechtigte Anfragen würden "vielfach" mit Berufung auf gefährdete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. Eine sorgfältige Prüfung der Einlassungen fände "oftmals nicht" oder "sehr oberflächlich" statt. Einzelne Behörden gäben sogar Unterlagen bewusst aus der Hand, um so den Informationsanspruch zu unterlaufen. Belege dafür findet sie auch in der Statistik – demnach sei die Anzahl der Anfragen zwar gestiegen, die bewilligten Auskünfte seien jedoch "deutlich" zurückgegangen.


Den ganzen Artikel gibt es bei Heise-Online zu lesen.

 
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