| ver.di | Regierungsentwurf: Statt Beschäftigtendatenschutz droht Arbeitnehmer-Ausforschung |
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| Montag, den 23. Mai 2011 um 04:26 Uhr | |
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Vor der Sachverständigen-Anhörung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zu Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes am morgigen Montag, 23. Mai 2011, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneuert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Kritik an den Regierungsvorschlägen. „Nach wie vor sind keine unserer Kernforderungen für einen wirksamen Schutz der Beschäftigtendaten erfüllt“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. „Nur ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz kann helfen, die Datenskandale aus der Vergangenheit einzudämmen.“ Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf aber würden die bekannten Datenskandale der Vergangenheit, etwa bei der Deutschen Telekom AG oder bei Lidl, legalisiert. Außerdem verschlechtere der Gesetzentwurf die Rechte der Beschäftigten durch bisher noch nicht zulässige ärztliche Untersuchungen und Eignungstests im bestehenden Arbeitsverhältnis, die den Arbeitgebern nie dagewesene Leistungs- und Eignungsüberprüfungen ermöglichen sollen. Weitere Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte werden vorbereitet, denn nach jüngsten Änderungsvorschlägen im Innenausschuss gibt es konkrete Überlegungen zu betrieblichen Öffnungsklauseln, die Verschlechterungen des gesetzlichen Schutzniveaus ermöglichen würden. „Damit werden Persönlichkeitsrechte zur Verhandlungsmasse mit dem Arbeitgeber gemacht und die Interessenvertretungen unter Druck gesetzt. Das ist für uns nicht hinnehmbar“, betonte Herzberg. Wenn Arbeitgebern darüber hinaus, wie geplant, im Rahmen von Vertragsverhandlungen auch die Möglichkeit eingeräumt werden soll, von Beschäftigten die persönliche Einwilligung zu umfangreicheren Datenerhebungen einzuholen, werde aus einem vermeintlichen Beschäftigtendatenschutzgesetz in letzter Konsequenz ein „Arbeitnehmer-Ausforschungsgesetz“.
PM, ver.di, 22.05.2011 |

