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ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung? |
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Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 05:05 Uhr |
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Von Christine Wicht auf den NachDenkSeiten: Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet. Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen. Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde.
Am 25. Juni 2008 hat das Bundeskabinett den „elektronischen Einkommensnachweis“ beschlossen. Das Gesetz wurde am 01.04.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 17, Seite 634) veröffentlicht und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Die zentralen Vorschriften befinden sich in den §§ 95 bis 103 SGB IV. Seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet der Bund nun rund 3 Mio. Arbeitgeber, in einem Zeitraum von 3-5 Tagen nach Abrechnung, die Daten von über 40 Millionen Beschäftigen zur zentralen Speicherung an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) beim Träger der Rentenversicherung in Würzburg zu melden. Eine Auskunft was nun genau gespeichert ist, können Beschäftigte jedoch nicht vor 2012 erhalten, da erst dann der Abruf durch die abrufberechtigten Stellen möglich ist.
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