| Datenschutz: Befreiungsschlag für Presse- und Koalitionsfreiheit |
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| Dienstag, den 02. März 2010 um 12:02 Uhr | |
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(Berlin, 02.03.2010) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung als "Befreiungsschlag für die Presse- und Koalitionsfreiheit. Endlich wird der blinden Datensammelwut des Staates etwas entgegen gesetzt", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Das von den Karlsruher Richtern monierte Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hätte dazu eingeladen, "in blindem Aktionismus Daten in gefährlich großer Menge anzuhäufen".
Durch die Vorratsdatenspeicherung sollten nach dem Willen des Gesetzgebers private Stellen wie Telekommunikationsunternehmen eingesetzt werden, um den Vollzug des Gesetzes überhaupt zu ermöglichen. "Zu welchem Missbrauch dies führen kann, zeigen gerade die zuletzt immer wieder bekannt gewordenen Verstöße von Unternehmen gegen den Datenschutz", so Herzberg. Anders als bisher konnten sich Bürger im Rahmen des Gesetzes auch nicht gegen die Speicherung durch einfache Willenserklärung wehren (etwa durch Vereinbarung einer Pauschalabrechnung), auch die Möglichkeit, den Zugang zu den Verkehrsdaten durch die Inanspruchnahme von Anonymisierungsdiensten zu verhindern, war weitgehend versperrt. "Dass das Gericht dem nun einen Riegel vorschiebt, ist ein Erfolg für die Demokratie und die Meinungsvielfalt im Land", betonte Herzberg.
Siehe dazu: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung http://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht144.html
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