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Sehrbrock begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung PDF Drucken
Mittwoch, den 03. März 2010 um 08:27 Uhr

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Sie sagte am Dienstag in Berlin: „Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erneut das besondere Gewicht des Datenschutzes in einer modernen Kommunikationsgesellschaft hervorgehoben. Dies gilt insbesondere für die Tatsache, dass große Datenmengen besonders missbrauchsanfällig sind, wenn keine klaren gesetzlichen Grenzen vorhanden sind. Das Bundesverfassungsgericht spricht davon, dass eine anlasslose Speicherung ein ‚diffus bedrohliches Gefühl des beobachtet seins’ hervorrufen kann, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte beeinträchtig. Diese Überlegungen sollte die Bundesregierung bei der angekündigten Überarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises ELENA unbedingt berücksichtigen.

 

Darüber hinaus sollte dieses Urteil auch zum Anlass genommen werden, das ‚diffus bedrohliche Gefühl des beobachtet seins’, dem viele Menschen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, zukünftig auszuschließen. Mit einem transparenten und umfassenden Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das die FDP bereits in der letzten Legislaturperiode nachdrücklich gefordert hat, könnte dieses Gefühl beseitigt werden. Auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Sanktionen bei Verstößen gegen den Datenschutz fehlen im Arbeitsverhältnis. Dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss endlich auch im Arbeitsverhältnis Geltung verschafft werden.“

Quelle: DGB

 
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