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Appell: Organisationen und Verbände fordern endgültigen Stopp der Vorratsdatenspeicherung PDF Drucken
Donnerstag, den 22. April 2010 um 04:54 Uhr

"Kaum hat das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt, wird von nicht Wenigen die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung gefordert.

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollen, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern.  Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar sein."

So beginnt ein Schreiben vom 19. April an die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in dem 46 Organisationen und Verbände eine "derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland für inakzeptabel" halten, darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Verein "Aktion Freiheit statt Angst", der Chaos Computer Club e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Die Verantwortlichen dieser Organisationen begründen die Gefahren, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind, unter anderem folgendermaßen: Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse würden ausgehöhlt, Daten von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bürgern  könnten  gesammelt und zu Datenprofilen verdichtet werden, die Pressefreiheit untergraben werden. Außerdem verweisen die Kritiker auf die enorm hohen Kosten, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden seien.

Die Bundesjustizministerin wird aufgefordert, "sich ungeachtet eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens grundsätzlich von der Forderung nach einer neuerlichen umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu distanzieren".

 
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