| ver.di-Bundesvorstand ● Beschäftigtendatenschutz: Vorliegender Gesetzentwurf ist untauglich |
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| Freitag, den 18. Juni 2010 um 05:08 Uhr | |
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die geplante Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes für vollkommen untauglich. "Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg am Mittwoch. Damit erhielten Arbeitgeber einen Freibrief zur Nutzung der Arbeitnehmerdaten. Am kommenden Freitag findet im Bundesinnenministerium eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes statt. Zweck des Datenschutzes müsse es sein, den Einzelnen davor zu bewahren, dass durch den Missbrauch seiner Daten sein grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. "Dieses Ziel verfehlt der Referentenentwurf komplett", betonte Herzberg. Ganz offensichtlich stünden die Interessen der Unternehmen an der Korruptionsbekämpfung und an der Einhaltung von Compliance-Anforderungen im Mittelpunkt. "Dies führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", erklärte der Gewerkschafter. PM/ver.di - 16.06.2010 |

