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Geplante Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes: Arbeitgeber als Polizei und Staatsanwalt im Betrieb PDF Drucken
Samstag, den 03. Juli 2010 um 05:11 Uhr

(pm) ver.di hält die geplante Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes für völlig untauglich. "Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Anlass war eine Referentenanhörung zum Gesetzentwurf im Bundesinnenministerium.

Der Gesetzentwurf verfehle das Ziel, den Einzelnen davor zu bewahren, dass durch den Missbrauch seiner Daten sein grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werde, so Herzberg. Er hält es für besonders bedenklich, dass die Arbeitnehmer/innen dem Entwurf zufolge Kontrolle und Eingriffe hinnehmen müssten, die weit in ihre Persönlichkeitsrechte hineingehen. So sollen etwa Überprüfungen auch Vermögensverhältnisse, Gesundheitsfragen oder frei zu zugängliche Daten im Internet umfassen, ohne dass deren Wahrheitsgehalt überprüft werden muss. Offensichtlich orientierten sich Datenverarbeitung und Nutzung im Beschäftigungsverhältnis allein an der Verhinderung oder Aufdeckung von vermeintlichen Straftaten. Das betreffe auch geplante Videoüberwachungen ohne Kontrolle durch betriebliche Interessenvertretungen oder Datenschutzbeauftragte. "Der Arbeitgeber wird durch diese Regelungen zu einer Art Betriebspolizei, die selbst ermittelt, und zu einer Betriebsstaatsanwaltschaft, die selbst Anklage erhebt", stellte Herzberg fest.

Quelle: ver.di NEWS

 
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