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Frieden durch Einheit - Konzerne kritisieren BAG-Entscheidung PDF Drucken
Freitag, den 25. Juni 2010 um 05:21 Uhr

Von Daniel Behruzi in junge welt: Wenn Unternehmerverbände wie Gesamtmetall und BDA zu Verfechtern der Tarifautonomie werden, ist Vorsicht angebracht. Unisono verurteilten die Konzernvertreter die am Mittwoch bekanntgegebene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Tarifpluralität – also die Anwendung verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb – zuzulassen. »Die Tarifeinheit ist ein unverzichtbares Element der Tarifautonomie«, erklärte der sonst nicht als Freund verbindlicher Tarifregelungen bekannte BDA-Präsident Dieter Hundt. Thomas Böhle, Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), sieht gar den »sozialen Frieden« in den Verwaltungen und Betrieben bedroht, wenn auch kleinere Gewerkschaften für die Durchsetzung von Tarifverträgen zum Streik aufrufen können.

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BAG/Pressemitteilung Nr. 46/1:

Grundsatz der Tarifeinheit

Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/10) angeschlossen. Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (sog. Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.

Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 10 AS 2/10 - und - 10 AS 3/10 -
Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 537/08 (A) - und - 4 AZR 549/08 (A) -

 


 
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