| Dilemma der Solidarität |
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| Dienstag, den 29. Juni 2010 um 05:02 Uhr | |
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Tom Strohschneider in "der Freitag": Der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb ist gekippt. Der DGB will nun gemeinsam mit den Arbeitgebern ein Gesetz. Doch damit wird er seine Probleme nicht lösen - Der knappen Mitteilung aus Erfurt ist ihre Bedeutung für die Tariflandschaft nicht auf den ersten Blick anzusehen, zumal die Überschrift in die Irre führt: "Grundsatz der Tarifeinheit". Denn genau der ist am Mittwoch vom Bundesarbeitsgericht gekippt worden: „Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.“ Mit anderen Worten: In ein und demselben Unternehmen sind künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. ................ |

