ver.di Betriebsgruppe der Fachhochschule Hannover

Telearbeit PDF Drucken
Sonntag, den 17. Januar 2010 um 00:00 Uhr

Übernommen von der ver.di-Betriebsgruppe im Bundesinstitut für Risikobewertung: Unter dem Begriff Telearbeit werden verschiedene Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Mitarbeiter zumindest einen Teil der Arbeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers verrichten (es muss kein Angestelltenverhältnis bestehen). Oftmals werden die Arbeitsergebnisse dabei dem Arbeitgeber über digitale Kanäle übermittelt. Dazu werden häufig Kommunikationsgeräte wie Computer, Fax und Telefon genutzt. Vereinbarungen über Arbeitsziele, Termine usw. werden mit dem Arbeitgeber, dem Arbeitsteam oder beiden getroffen. Das Unternehmen hat bei Telearbeit unter anderem den Vorteil, dass es weniger Büroflächen zur Verfügung stellen muss. Außerdem können die Kompetenzen von Mitarbeitern weiter genutzt werden, die nicht regelmäßig im Büro erscheinen können, zum Beispiel wegen der Kinderbetreuung. Als Vorreiter der Telearbeit gelten Computerhersteller, Softwareentwickler und Telekommunikationsanbieter. Entgegen weitläufigen Annahmen ist die Telearbeit weitgehend eine Männerdomäne.

Formen der Telearbeit

Es werden verschiedene Formen der Telearbeit unterschieden:

Bei der Teleheimarbeit (häufig auch als Home Office genannt, im englischen jedoch als Telecommuting, telework oder working at home bezeichnet) verrichtet der Arbeitnehmer die gesamte Arbeit als Heimarbeit in seiner eigenen Wohnung. Ein Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Unternehmens existiert nicht. Beliebt ist dieses Arbeitsmodell bei jungen Eltern, denen so der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert wird. Die Arbeitsleistung kann verteilt erbracht und Kinder trotzdem versorgt werden. Für den Arbeitgeber ergibt sich der Vorteil, dass Fach- und Firmenwissen und eine geschätzte Arbeitskraft erhalten bleiben.

Alternierende Telearbeit ist die vorherrschende Variante der Telearbeit. Hierbei wird abwechselnd zu Hause und im Unternehmen gearbeitet. Das Unternehmen stellt für die Arbeit mehreren Personen einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der dann von ihnen zu unterschiedlichen und miteinander abgesprochenen Zeiten genutzt wird. Auch dieses Arbeitsmodell ist besonders bei jungen Eltern beliebt.

Die Mobile Telearbeit wird hauptsächlich von Vertretern, Kundenbetreuern und ähnlichen Berufsgruppen praktiziert. Hierbei steht die Tätigkeit an wechselnden Arbeitsorten (z.B. in der Kundenwohnung) sowie u. U. der Fernzugriff auf die unternehmensinterne IT-Infrastruktur im Mittelpunkt.


Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Telearbeit stellt verschiedene Anforderungen an alle Beteiligten. So muss ein geeigneter Arbeitsplatz zu Hause mit privaten Mitteln oder vom Arbeitgeber eingerichtet werden. Dabei müssen auch die Aspekte des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie versicherungstechnische Probleme, die sich aus den verschiedenen rechtlichen Bestimmungen ergeben, Berücksichtigung finden.

Neben den bekannten Vorteilen (z.B. weniger Zeitverlust durch Arbeitswege, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf) bringt Telearbeit auch unterschiedliche Belastungen und Gefahren mit sich. Telearbeit kann insbesondere mit Mängeln im Arbeitsschutz, Belastungen für die Familie, dem Verlust des sozialen, betrieblichen Umfeldes oder bestimmter Rechte einhergehen. So müssen Telearbeiter bereit sein, stärker mit den übrigen Beteiligten zu kommunizieren und die erforderliche Selbstdisziplin aufbringen, anfallende Arbeiten termingerecht zu erledigen. Oftmals werden auch eine drohende Selbstausbeutung und Vereinsamung von Telearbeitern genannt, der durch geeignete Maßnahmen Rechnung getragen werden muss. Der Arbeitgeber hingegen muss einer ergebnisorientierten Arbeit positiv gegenüberstehen und auf die tradierten Kontrollfunktionen zu Gunsten eines stärkeren Vertrauens zu seinen MitarbeiterInnen verzichten können. Als einzig tragfähiges Managementkonzept bei der Telearbeit gilt das Management by Objectives. Dabei kommt dem Prinzip der Zielvereinbarung die größte Bedeutung zu.

Vor- und Nachteile dieses Arbeitszeitmodells sind in weiten Bereichen des Arbeitslebens immer noch umstritten. Während gemäß einer Studie von 2006 76% der Arbeitnehmer angaben, per Telearbeit produktiver zu sein als im Büro, sind lediglich 61% der Arbeitgeber von der höheren Produktivität überzeugt.

Arbeitgeber legen Telebeschäftigten zur Kostenersparnis teils Einschränkungen in der räumlichen Ausstattung des Arbeitsplatzes auf, beispielsweise den Verzicht auf ein Einzelbüro, gegebenenfalls auch bei alternierender Telearbeit. Ein Anteil von Telearbeit innerhalb der Belegschaft erfordert, ähnlich wie bei flexiblen Arbeitszeiten, besondere Vorkehrungen, um Meetings zu halten, etwa eine Zusicherung der Anwesenheit seitens der Mitarbeiter, ihre Zuschaltung durch Videokonferenztechnik oder ihre nachträgliche Information durch Protokolle.


Motivation und Auswirkungen

Für erwerbstätige Frauen liegt die Motivation zur Telearbeit oft in der Hoffnung auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf; unter Männern herrscht der Wunsch einer Vermeidung lange Anfahrtswege oder nach einer ruhigen Arbeitsatmosphäre vor, mit besserer Konzentration oder weniger Ablenkung, da Störungen durch Kollegen ausbleiben. Alternierende Telebeschäftigte im Angestelltenverhältnis empfinden die Telearbeit meist als familienfreundlich und vorteilhaft, weil sie eine Anpassung an den eigenen Rhythmus ermöglicht. Als Ergebnis der Telearbeit ergibt sich aus der Telearbeit für Männer vielfach eine Zunahme an freier Zeit für Sport und Freizeitgestaltung. Einige Untersuchungen zeigten, dass Frauen mit Kindern oft einer Doppelbelastung von Beruf und Familie unterliegen; andere Untersuchungen deuten auch bei Teleheimarbeiterinnen eine partnerschaftlichere Arbeitsaufteilung hin. Auch Männer scheinen dabei durch die Erwerbsarbeit zuhause die Beziehung zu ihren Kindern verbessern zu können.

Einer räumlichen Vermischung von beruflicher und familiärer Tätigkeit wird oft durch ein eigenes Arbeitszimmer entgegengewirkt, wobei dies vorwiegend auf besser verdienende Telearbeiter zutrifft. Gegebenenfalls werden innerhalb der Familie Zutrittsregeln zum Arbeitszimmer abgesprochen. Eine zeitliche Vermischung kann entstehen, wenn beispielsweise das berufliche Engagement auf den Abend aufgeschoben wird. Insbesondere bei Müttern ist eine Verschiebung der Erwerbsarbeitszeiten auf den frühen Morgen, den späten Abend und das Wochenende zu beobachten, wobei Erholungszeiten weg fallen. Telearbeit bringt die Gefahr einer verdeckten Mehrarbeit mit sich und kann einer Arbeitssucht Vorschub leisten. Die Vermischung von familiären und beruflichen Belangen wird von den Telebeschäftigten selbst teils auch positiv gesehen.


Datenschutz

Datenschutzgesetz bestimmt: "Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, sind Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der schützenden personenbezogenen Daten geeignet sind."

Hier werden einige Umsetzungsbeispiele vorgestellt, die geeignet sind, dies sicherzustellen, um nicht gegen die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes zu verstoßen.


 

Maßnahmenkatalog gem. § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Praktische Umsetzungsbeispiele

Kein räumlicher Zutritt für Unbefugte (Zutrittskontrolle)

Abhängig von den zu verarbeitenden Daten und den jeweiligen Datenschutzkonzepten wird der Zutritt zum Telearbeitsplatz festgelegt.

Keine unbefugte Nutzung von Anlagen und kein Eindringen in Systeme (Zugangskontrolle)

Es gilt hierbei, durch eine sinnvolle Ergänzung technischer und organisatorischer Maßnahmen den Telearbeitsplatz vor unbefugtem Zugang „Dritter“ zu schützen. Art und Umfang sinnvoller Einzelmaßnahmen orientieren sich im Einzelfall an der Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten.

Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen von Daten (Zugriffskontrolle)

Personenbezogene Daten, die nicht zur unmittelbaren Aufgabenerledigung im Rahmen der Telearbeit benötigt werden, haben nichts auf der Festplatte des Telearbeitsplatzes verloren. Dies schützt das Unternehmen vor möglichen Schäden durch Missbrauch, und den/die Mitarbeiter/in vor etwaigen haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Keine Veränderung von Daten während des Transports - elektronisch und auf Datenträger (Weitergabekontrolle)

Die Datenübertragung vom Telearbeitsplatz zum Firmennetz und umgekehrt muss zum Schutz vor „Hackern“ sichere Authentifizierungsmechanismen beinhalten. Hier können technische Hilfsmittel (z.B. verschlüsselte Authentifizierung) eine sinnvolle Ergänzung zur Authentifizierung mittels Passwort darstellen.

Von wem wurden die Daten eingegeben, verändert oder entfernt (Eingabekontrolle)

Auch auf dem lokalen Telearbeitsplatz können neben der Protokollierung beim Zugriff auf die Firmendatenbank Protokolldateien angelegt werden. Die Auswertung solcher Dateien kann beispielsweise nach dem „Vier-Augen-Prinzip1“ mit dem Betriebsrat im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden.

Es ist zu gewährleisten, dass bei Auftragsarbeit von personenbezogenen Daten, ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers verfahren wird (Auftragskontrolle)

Erfolgt die Telearbeit im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit, und werden dabei personenbezogene Daten für einen Auftraggeber verarbeitet, handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung. Hier sind einige Regelungen des § 11 BDSG zu beachten.

Schutz vor Zerstörung oder Verlust (Verfügbarkeitskontrolle)

Ein sicheres Technikkonzept mit Risikoanalyse und Datensicherungskonzept schützt vor Zerstörung und Verlust von Daten; dazu gehören ebenso klare Arbeitsprozesse.

Getrennte Datenverarbeitung bei unterschiedlichen Zwecken (Zweckbindung)

Je nach Zweck der Datenverarbeitung sollten die Daten getrennt gespeichert werden – physikalische und/oder logische Trennung von der Datenspeicherung.

 

1 Das Vier-Augen-Prinzip, auch Vier-Augen-Kontrolle genannt, ist eine Sonderform des Mehr-Augen-Prinzips und besagt, dass wichtige Entscheidungen nicht von einer einzelnen Person getroffen werden bzw. kritische Tätigkeiten nicht von einer einzelnen Person durchgeführt werden sollen bzw. dürfen. Ziel ist es, das Risiko von Fehlern und Missbrauch zu reduzieren.

 

Die Gesundheit

Es liegt im eigenen Interesse aller Telearbeitenden, die Mindestbedingungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen zu kennen, wie sie in der 1996 erlassenen Bildschirmarbeitsverordnung als Mindestbedingungen definiert werden.

Alle diejenigen, die Telearbeit im festen Beschäftigungsverhältnis ausüben, können ihren Arbeitgeber bzw. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit selbst auf diese Rechte und Ansprüche im Gesundheitsschutz ansprechen und eine entsprechende ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes einfordern. Selbstständigen Telearbeitenden können die Normen als Richtschnur für die Einrichtung ihres Arbeitsplatzes dienen.

Bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes sollte insbesondere auf folgende Aspekte geachtet werden:

  • Der persönliche Arbeitsplatz sollte ebenso wie Fenster oder Heizung frei zugänglich sein. Eine entsprechende Anordnung von Tischen und Stühlen innerhalb des Raumes sollte dazu anregen, regelmäßig die Sitzhaltung zu verändern bzw. sich im Raum zu bewegen. Tische sollten so angeordnet werden, dass ausreichende Ablageflächen vorhanden sind.

  • Es sollte eine ausreichende Beinfreiheit (im Fußbereich mindestens 80 cm) gewährleistet sein, um Durchblutungsstörungen vorzubeugen.

  • Die Lichtverhältnisse sollten so gestaltet sein, dass sowohl Tageslicht wie auch eine künstliche Beleuchtung möglich sind und gleichzeitig auf dem Monitor störende Blendungen, Reflexe oder Spiegelungen vermieden werden.

  • Die Raumtemperatur sollte regelbar und die Lüftung ausreichend sein.

Fehlbeanspruchungen am Telearbeitsplatz können ebenso wie am betrieblichen Bildschirmarbeitsplatz zu Störungen des Wohlbefindens und der Gesundheit führen. In einer isolierten Arbeitssituation ohne gegenseitigen, regelmäßigen Erfahrungsaustausch ist es schwierig, Zusammenhänge zwischen gesundheitlichen Symptomen und Defiziten in der Arbeitssituation festzustellen. Umso wichtiger ist es, schon frühzeitig auf Signale des Körpers zu achten, um Überforderung und gesundheitliche Beeinträchtigung zu vermeiden.

Dabei kann es helfen, häufig auftretende Beschwerden bei Bildschirmarbeit zu kennen.

Typische Beschwerden sind z.B.:

  • Muskel-Skelett-Beschwerden, Schmerzen im Unterarm oder Handbereich, Rückenschmerzen, "eingeschlafene" Arme oder Beine. Solche Beschwerden sind häufig auf Fehlhaltungen, auf eine falsche Anordnung von Arbeitsgeräten und Möbeln oder auf eine schlechte Arbeitsorganisation mit einseitiger Arbeitsanforderung zurückzuführen. Ursache können auch unergonomische Arbeitsmittel (Tastatur, schlechte Stühle usw.) sein. In allen Fällen ist Abhilfe möglich, und eigene präventive Aktivitäten sind erforderlich. Möglicherweise sind auch der Umfang der Arbeit oder die knappe Zeitvorgabe für ein bestimmtes Projekt Ursache der Gesundheitsbeschwerden.

  • Augenbeschwerden und Kopfschmerzen. Ursache hierfür kann eine unergonomische Arbeitsplatzgestaltung (schlechter Monitor, Blendung o. a.) sein. Möglicherweise sind aber auch Überbeanspruchungen, das Fehlen von Pausen oder anderen Unterbrechungen der Bildschirmarbeit verantwortlich.

Bei Brillenträgern treten solche Beschwerden häufiger auf. Ist das Sehvermögen nicht mehr ausreichend, können brennende Augen, Flimmern oder Kopfschmerzen die Folge sein. Regelmäßige Augenuntersuchungen, die der Arbeitgeber anzubieten hat, sollten unbedingt wahrgenommen werden.

Erkranken Beschäftigte an Telearbeitsplätzen, fällt es ihnen manchmal schwerer, nicht zu arbeiten - insbesondere wenn der Arbeits- oder Termindruck sehr stark ist. Man ist ja eh zu Hause Anzeichen von Erkrankungen sollten aber ebenso wie die oben genannten Gesundheitsbeschwerden ernst genommen werden. Bei Telearbeit in einem festen Beschäftigungsverhältnis ist es erheblich leichter als im Selbständigenstatus, eine Vertretung bei Krankheit eindeutig zu regeln.

 

Zeit und Arbeit

Telearbeit ermöglicht in starkem Maße ein selbstbestimmtes Arbeiten ohne direkte Kontrolle der Vorgesetzten. Charakteristisch für Telearbeit ist allerdings auch das ergebnisorientierte und termingebundene Arbeiten. Aus der Sicht des Arbeitgebers spielt dabei keine Rolle, zu welcher Zeit Speicherarbeiten erledigt werden. Um die gestellten Anforderungen zu erfüllen, sind deshalb viele bereit, ihre Arbeitszeit "freiwillig" auch über das gesundheitlich verträgliche Maß hinaus auszudehnen.

Um eine "grenzenlose" Ausdehnung der Arbeitszeit einzudämmen, sollten in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber u. a. folgende Fragen geklärt werden:

  • eine realistische Arbeits- und Terminplanung,

  • die Zugangszeit zum betrieblichen Zentralrechner,

  • die tägliche Erreichbarkeit am häuslichen Arbeitsplatz.

Elektronische Überwachungen sind abzulehnen. Generell gilt auch hier: Kontrolle am häuslichen Arbeitsplatz ist im Wesentlichen eine Selbstkontrolle, die von den Beschäftigten selbst vorgenommen wird. Das Führen eines Tagebuches über die tägliche Arbeitszeit kann hierbei eine Hilfe sein und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber genutzt werden.

Quelle: http://www.giuseppe-betriebsgruppe.de/ - ver.di-Betriebsgruppe im Bundesinstitut für Risikobewertung

 
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