| Apropos Gefährdungsbeurteilungen........... |
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| Mittwoch, den 23. Juni 2010 um 05:43 Uhr | |
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Mit dem Arbeitsschutzgesetz und der darin verankerten Beurteilung der Arbeitsbedingungen wurde ein strategischer Neuansatz, dank der europäischen Vorgaben, auch im deutschen Arbeitsschutzrecht verwirklicht. Kernstück eines Arbeits- und Gesundheitskonzeptes und auch der Etablierung eines Gesundheitsmanagements ist die Gefährdungsbeurteilung, die darauf abzielt mögliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und schließlich zu vermeiden oder zu vermindern. Sie ist das zentrale Instrument eines präventiven betrieblichen Gestaltungsansatzes. In Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes hat die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) eine „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ entwickelt, die den überbetrieblichen Akteuren (Unfallversicherung, Gewerbeaufsicht…) ein Instrument zum gemeinsamen Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Betriebe an die Hand gibt. So ist es sinnvoll diese Leitlinie bei der betrieblichen Umsetzung einzubeziehen. Auf die tarifliche und betriebliche Umsetzung kommt es an Neben den gesetzlichen Grundlagen spielen auch Tarifverträge bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen eine wesentliche Rolle. Das bedeutet, dass die Tarifvertragsparteien beim Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechende Regelungen treffen können. Da der Gesetzgeber nicht festlegt hat, wie die Gefährdungsbeurteilung konkret umgesetzt werden soll, bestehen hier Handlungsspielräume für Tarifvertragsparteien und betriebliche Interessenvertretungen. Hier setzt ver.di an… Link: weitere Infos |

