| Mobbing - wie erkennen und was tun? |
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| Samstag, den 09. Januar 2010 um 12:21 Uhr | |
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Übernommen von der ver.di-Betriebsgruppe "Giuseppe" im Bundesinstitut für Risikobewertung: Mobbing bezeichnete ursprünglich ein Verteidigungsverhalten von Tieren. Mobbing oder Mobben (von englisch to mob „anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen“ und mob „Meute, Gesindel, Pöbel, Bande“) steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, den Betroffenen aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im Weiteren Sinn bedeutet Mobbing, einen Kollegen ständig zu schikanieren, quälen und verletzen.
Typische Mobbinghandlungen sind Verbreitung falscher Tatsachen, Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit. Alltagssprachlich ausgedruckt bedeutet Mobbing, dass jemand zumeist am Arbeitsplatz – aber auch in anderen Organisationen – fortgesetzt geärgert, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt wird. Eine allgemein anerkannte Definition gibt es nicht.
Verhaltensmuster Mobbing bezieht sich auf ein Verhaltensmuster und nicht auf eine einzelne Handlung. Die Handlungsweisen sind systematisch, dass heißt sie wiederholen sich beständig.
Negative Handlungen Mobbingverhalten kann verbal (zum Beispiel Beschimpfung), nonverbal (zum Beispiel Vorenthalten von Informationen) oder physisch (zum Beispiel Verprügeln) sein. Solche Handlungen gelten üblicherweise als feindselig, aggressiv, destruktiv und unethisch.
Ungleiche Machtverhältnisse Die Beteiligten haben unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf die jeweilige Situation. Jemand ist jemand anderem unter- beziehungsweise überlegen. Dazu ist kein Rangunterschied nötig, das kann durch die bloße Anzahl bedingt sein: viele gegen einen.
Opfer Im Handlungsverlauf kristallisiert sich ein Opfer heraus. Aufgrund der ungleichen Machtverteilung hat es Schwierigkeiten, sich zu verteidigen.
“Verbündete“ In den meisten Fällen, entsteht Mobbing durch den Unfrieden einer einzelnen Person, aber da diese alleine in den seltensten Fällen etwas ausrichten kann, sucht sie sich “Verbündete“. Gründe für dieses Verhalten können sein: - Der Mobber ist eine imposante Erscheinung, so dass man sich nicht traut ihm entgegenzutreten, weil man selbst keinen Unfrieden am Arbeitsplatz haben will. - Man selbst hatte vor einiger Zeit eine Auseinandersetzung mit dem Opfer, aber nicht die Möglichkeit sich zu “rächen“ und will es nun nachholen. - Das Opfer hat sich vielleicht in einer Situation falsch verhalten und nun will man ihm zeigen, dass man selber auch anders kann.
Wer schweigt, macht mit, wer Mobbing zulässt, stärkt es. Werden Sie deshalb aktiv.
Mobbing ist falsch, egal aus welchen Beweggründen! Man sollte nie vergessen, dass man schon bald selbst das Opfer sein kann!
Die Waffen der Mobber
Das Handwerkszeug von "Mobbern" reicht von Kontakt- und Informationsverweigerung, über Angriffe auf das Ansehen und die Leistungsfähigkeit bis hin zu Androhung körperlicher Gewalt.
Kontakt- und Informationsverweigerung Das Opfer wird wie Luft behandelt. Es wird nicht mehr gegrüßt, man geht ihm aus dem Weg, gibt ihm deutlich zu verstehen, dass es unerwünscht ist.
Angriffe auf das Ansehen und die Leistungsfähigkeit Es werden Gerüchte über das Opfer verbreitet, etwa es sei in psychiatrischer Behandlung, es wird vor anderen lächerlich gemacht und respektlos behandelt. Über persönliche und körperliche Schwächen machen sich die Mobber lustig. Mobber stellen die Leistungsfähigkeit infrage, stellen extrem hohe Anforderungen, bei denen das Opfer versagen muss, oder setzen es unter einen enormen psychischen Druck, indem sie seine Arbeit ständig kritisieren. Man droht mit sexuellen oder körperlichen Handgreiflichkeiten, rempelt das Opfer an, kündigt "Denkzettel" an oder zersticht Autoreifen.
Erste Alarmsignale für beginnendes Mobbing · Gespräche verstummen plötzlich, wenn Sie dazukommen. · Sie werden nicht mehr gegrüßt bzw. Ihr Gruß wird nicht mehr erwidert. · Es werden unsachliche Andeutungen gemacht und gezielt Gerüchte in Umlauf gebracht. · Man lässt Sie links liegen, geht Ihnen bewusst aus dem Weg. · Sie werden nicht mehr über betriebliche Belange informiert, sodass Sie immer häufiger aufgrund von Unwissenheit "dumm" dastehen. · Ihre Aussagen werden verfälscht wiedergegeben. · Die Zusammenarbeit mit Ihnen wird boykottiert. · Kleine Versäumnisse werden aufgebauscht. · Hinter Ihrem Rücken oder auch offen wird über Sie getratscht. · Sie merken, wie gegen Sie eine Art unsichtbare Mauer errichtet wird; es kommt zu Front- und Parteienbildungen.
Wie können Sie sich gegen Mobbing wehren?
Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich nicht in die Opferrolle fügen! Handeln Sie! Werden Sie aktiv! Über Gehässigkeiten oder Sabotageakte, die sich wiederholen, einfach hinwegzusehen, führt bei den Kollegen meist dazu, sich besonders Gemeines einfallen zu lassen. Auch besondere Freundlichkeit ist hier fehl am Platze. Es bestärkt die Kollegen in ihrem Verhalten, Sie "fertigzumachen". Bei Ihnen selbst erzeugt der Versuch, "einfach darüber hinwegzusehen", starke innere Anspannung und auch Hilflosigkeitsgefühle. Und viele Betroffene sehen schließlich in der Kündigung den letzten Ausweg aus ihrer qualvollen Situation.
Mobbing Hilfen
Und wenn diese Strategien nicht weiterhelfen? Dann müssen Sie stärkere Geschütze auffahren:
1. Nutzen Sie Ihr Beschwerderecht bei Ihrem Arbeitgeber. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 84 I BetrVG) ist allen erlaubt, sich über ungerechte Behandlungen bei ihm zu beschweren. Der Arbeitgeber muss dann entscheiden, ob er die Beschwerde für zulässig hält. Wenn ja, muss er sich der Angelegenheit annehmen und für eine Verbesserung der Situation sorgen. Er kann eine Abmahnung androhen oder aussprechen, eine Versetzung veranlassen oder sogar kündigen. 2. Nutzen Sie das Beschwerderecht beim Betriebsrat (nach § 85 I BetrVG), entsprechend beim Personalrat. Dieser wir sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen, wenn er die Beschwerde für berechtigt hält. 3. Fordern Sie den Belästiger schriftlich zur Unterlassung auf. 4. Schalten Sie die Sozialberatung ein.
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