| Bundesregierung lehnt eine Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildungspolitik ab |
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| Freitag, den 15. Januar 2010 um 17:16 Uhr | |
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Übernommen von den NachDenkSeiten: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Gedenkt die Bundesregierung, eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes zu starten, die zum Ziel hat, das weitreichende Kooperationsverbot zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich aufzuheben? Antwort der Bundesregierung: Nein. Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bildungsbereich beruht in ihrer jetzigen Fassung auf den Ergebnissen der Föderalismusreform I 2006. Die Ziele der Reform, nämlich die nachhaltige Stärkung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowohl des Bundes als auch der Länder durch Entflechtung, Verantwortungsklarheit und Handlungsautonomie mit klarerer Zuordnung der Finanzverantwortung haben weiterhin Bestand.
Schon die geltende Verfassung eröffnet ein Zusammenwirken von Bund und Ländern im Bildungsbereich (vgl. Artikel 91b Grundgesetz). Auf dem Gebiet der Forschungsförderung kann der Bund Forschungsvorhaben zusammen mit den Ländern auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen oder allein finanzieren. Darüber hinaus kann der Bund, soweit er über Gesetzgebungskompetenzen verfügt, (z. B. Artikel 74 Absatz 1 Nr. 7, 13 und 33 Grundgesetz) den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen in den Ländern und Kommunen gewähren (vgl. Artikel 104b Grundgesetz). Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform II 2009 wurde durch die Änderung von Artikel 104b Grundgesetz unter den dort genannten Voraussetzungen die Möglichkeit für den Bund geschaffen, auch dann Finanzhilfen zu gewähren, wenn er auf dem Gebiet nicht über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt. |

