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Kirchenrecht bricht Streikrecht - Arbeitsgericht Bielefeld untersagt ver.di Arbeitsniederlegungen bei der Diakonie PDF Drucken
Donnerstag, den 04. März 2010 um 14:48 Uhr

Von Herbert Wulff in der jungen welt: Gott kann man nicht bestreiken.« So titelte am Mittwoch die Evangelische Landeskirche von Westfalen in einer Mitteilung. Zuvor hatte das Bielefelder Arbeitsgericht einer Klage mehrerer kirchlicher Träger stattgegeben, die ver.di Streikaufrufe in ihren Einrichtungen untersagen lassen wollten. Die Richter stellten in ihrem Urteil das für Kirchen geltende Sonderrecht über das aus der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz abgeleitete Streikrecht. Ver.di kündigte sofort an, in die nächste Instanz zu gehen. Notfalls will die Gewerkschaft den Konflikt bis zum Bundesverfassungsgericht tragen.

»Wir hätten uns ein anderes Urteil gewünscht. Aber endgültig entschieden ist nichts. Die weiteren Instanzen stehen erst noch bevor«, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke nach der Entscheidung. Daß das Arbeitsgericht den Sonderstatus der Kirchen höher bewerte als die grundgesetzlich geschützten Rechte der Beschäftigten sei bedauerlich. »Wir bleiben dabei: Streikrecht ist ein Grundrecht«, betonte Paschke.

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ver.di-Pressemitteilung vom 03.03.2010

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld zur Rechtmäßigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen: „Wir hätten uns in der ersten Instanz ein anderes Urteil gewünscht. Aber endgültig entschieden ist nichts. Die weiteren Instanzen stehen erst noch bevor“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. ver.di werde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Es sei bedauerlich, dass das Arbeitsgericht Bielefeld den Sonderstatus der Kirchen höher bewerte als die grundgesetzlich geschützten Rechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen. „Wir bleiben dabei: Streikrecht ist ein Grundrecht“, bekräftigte Paschke. Gegebenenfalls müsse am Ende des Instanzenwegs das Bundesverfassungsgericht über diese Frage entscheiden. Sie sei zuversichtlich, dass das höchste deutsche Gericht den Sonderstatus der Kirchen letztlich nicht so weitreichend auslege, dass Streiks verboten wären.

Zuvor hatte das Arbeitsgericht Bielefeld in erster Instanz entschieden, dass ver.di nicht zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufrufen darf, um gerechte Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen. Anlass für die juristische Auseinandersetzung waren von ver.di organisierte Arbeitsniederlegungen im Mai und September 2009. Diese hatten die Arbeitgeber beim Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) so unter Druck gesetzt, dass sie schließlich mit der arbeitsrechtlichen Kommission höhere Löhne vereinbarten. Gleichzeitig gingen die diakonischen Arbeitgeber unter Berufung auf kirchliche Sonderrechte juristisch gegen ver.di vor.

 

 

 
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