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Soziales Bindeglied im Betrieb ● Im Herbst werden die Schwerbehinderten-Vertretungen neu gewählt |
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Samstag, den 10. Juli 2010 um 05:14 Uhr |
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(hla) Bei der Firma Eurogate, einem im Containerumschlag des Hamburger Hafens tätigen Unternehmen, sind rund 70 der 1000 Beschäftigten schwerbehindert oder gleichgestellt. Für sie ist Detlef Baade zuständig: Er ist die Schwerbehindertenvertrauensperson der Hamburger Firma. Baade kümmert sich um ihre Belange und unterstützt sie bei der Wiedereingliederung in den Betrieb nach der Krankheit. Denn meist sind es Krankheiten, die Einschränkungen im Berufsleben nach sich ziehen. Durch Unfallschutz und Prävention ist die Zahl der Berufsunfälle trotz körperlich anstrengender Schichtarbeit stark zurückgegangen. Aber "Krankheiten oder Behinderungen können jeden treffen", sagt Baade.
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Sonderurlaub für Schwerbehinderte |
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Freitag, den 02. Juli 2010 um 05:44 Uhr |
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„Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr", bestimmt § 125 des neunten Sozialgesetzbuchs. Dieser Zusatzurlaub erhöht dabei nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub. Es handelt sich - wie das Bundesarbeitsgericht am 24. Oktober 2006 ausdrücklich festgestellt hat (Az.: 9 AZR 669/ 05) - um einen echten Zusatzurlaub, der zu dem vertraglich festgelegten Urlaub, der nicht behinderten Beschäftigten zusteht, hinzukommt. Soweit Nicht-Behinderten vertraglich 30 Arbeitstage Urlaub zustehen, erhöht sich der Urlaubsanspruch damit beispielsweise für Schwerbehinderte auf 35 Arbeitstage. Arbeitnehmern, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind, steht dieser Zusatzurlaub nicht zu.
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ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall "Emmely" |
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Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 19:03 Uhr |
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely: "Zu Recht hält das Bundesarbeitsgericht die Kündigung im vorliegenden Fall für unverhältnismäßig", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg.
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Recht ● Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt? |
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Mittwoch, den 02. Juni 2010 um 00:00 Uhr |
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Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit von Entgeltregelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes mit dem Verbot der Altersdiskriminierung ersucht. Seit dem 1. Oktober 2005 ersetzt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) u.a. im Tarifbereich des Bundes den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Im BAT war die Grundvergütung nach Lebensaltersstufen bemessen. Alle zwei Jahre erhielten die Beschäftigten eine höhere Vergütung, bis die Endgrundvergütung erreicht war. Der TVöD sieht keine Lebensaltersstufen mehr vor. Sein Entgeltsystem stellt auf Tätigkeit, Berufserfahrung und Leistung ab. Der Aufstieg in den fünf bzw. sechs Stufen jeder Entgeltgruppe vollzieht sich abhängig von Leistung und Berufserfahrung. Bei der Überleitung der mehr als 1 Million Angestellten aus dem BAT in den TVöD wurde jedoch die im alten System erreichte Lebensaltersstufe im Wege der Besitzstandswahrung voll berücksichtigt.
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Arbeitgeberauskunft - Schadensersatz bei falscher Auskunft |
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Montag, den 17. Mai 2010 um 05:34 Uhr |
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Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschenAuskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann derArbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09)
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