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Urteil des Europäischen Gerichtshofes - Deutscher Kündigungsschutz zu lasch |
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Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 05:57 Uhr |
Im deutschen Kündigungsrecht müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.01.2010 die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden. Die Regelung, dass für die Berechnung der Kündigungsfristen Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, stelle eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters dar und verstoße damit gegen EU-Recht. Zu dem Urteil des EuGH
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