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Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes! PDF Drucken
Freitag, den 16. Dezember 2011 um 01:55 Uhr

Schwerbehinderten Menschen stehen nach dem SGB IX spezielle Rechte zu. Dies beinhaltet vor allem die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen. Das LAG Niedersachsen hatte zu entscheiden, ob dem schwerbehinderten Menschen aus § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX ein Anspruch auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes zusteht.

Die Entscheidung macht deutlich, wie weitreichend die Rechtsprechung den schwerbehinderten Menschen Ansprüche zubilligt.

Hier zur Urteilsbesprechung der RA-Kanzlei Meyer-Körnig
LAG Niedersachsen, Urteil v. 06.12.2010 - 12 Sa 860/10

 
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