| Urteil | Arbeitgeber darf einem Betriebsratsmitglied eine angemessene Schulung nicht ablehnen |
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| Montag, den 16. Januar 2012 um 00:00 Uhr | |
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Beantragt ein Mitglied eines Betriebsrates die Freistellung von der Arbeitszeit und die Kostenübernahme für eine Schulung "Burnout im Unternehmen", darf der Arbeitgeber den Antrag nicht abweisen. Insbesondere dann nicht, wenn dieser Betriebsrat schon mehrfach von Beschäftigten auf eine bestehende Überforderung angesprochen worden ist. ArbG Essen Az. 3 BV 29/11 vom 30.06.2011 Quelle: www.schwbv.de |

