| Urteil | Beziehung zwischen Kollegin und Kollege kein Kündigungsgrund |
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| Dienstag, den 24. Januar 2012 um 05:03 Uhr | |
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(ver.di NEWS - bs) Besteht in einem Betrieb zwischen einer Kollegin und einem Kollegen eine intime Beziehung, so ist das grundsätzlich kein "kündigungsrelevantes Verhalten" - es sei denn, dadurch würden arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. Aber auch dann bedürfe es im Regelfall einer Abmahnung, ehe eine Entlassung ausgesprochen werde. Der Arbeitgeber müsse aber auf jeden Fall konkret darlegen, inwieweit und zu welchen Zeiten durch die Beziehung Betriebsabläufe gestört worden sein sollen, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Aktenzeichen: 9 Sa 150/10
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