| Lange WC-Sitzungen ohne Lohnkürzung |
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| Dienstag, den 09. März 2010 um 05:45 Uhr | |
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Häufige Toilettenbesuche während der Arbeitszeit rechtfertigen nicht ohne weiteres eine Gehaltskürzung. Der Fall: Der Arbeitnehmer war bei einer Rechtsanwaltskanzlei als Rechtsanwalt angestellt. Der Chef der Anwaltskanzlei hatte eine seiner Mitarbeiterin angewiesen, über die Zeiten der Toilettenbesuche des Rechtsanwalts genau Buch zu führen. Aufgrund dieser schriftlichen Protokollierung kam der Arbeitgeber zu dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 18 Tagen insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.
Der Arbeitgeber rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer in zehn Monaten zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er demArbeitnehmer 682,40 Euro vom Nettogehalt ab. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. Januar 2010 - 6 Ca 3846/09 Quelle: DGB einblick |

