| Z e c k e n b i s s - Kann auch Dienstunfall sein |
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| Dienstag, den 27. April 2010 um 05:16 Uhr | |
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Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Der Fall: Die Lehrerin begleitete Grundschüler anlässlich einer mehrtägigen Schulveranstaltung, die auf einem imWald gelegenen Bauernhof stattfand. Auch während der Pausen, in denen sich die Kinder in der bewaldeten Umgebung des Bauernhofes aufhielten, hatte die Lehrerin die Schüler zu beaufsichtigen und zu betreuen. Während einer solchen Pausenaufsicht wurde sie von einer Zecke gebissen. Einige Monate später wurde bei ihr eine auf einen Zeckenbiss zurückzuführende Borrelioseinfektion festgestellt. Wegen dieser Erkrankung wurde sie einige Tage im Krankenhaus stationär behandelt. Ihre Klage auf Anerkennung des Zeckenbisses und der daraus resultierenden Erkrankung als Dienstunfall hatte Erfolg. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 81.08 |

