| Arbeitgeberauskunft - Schadensersatz bei falscher Auskunft |
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| Montag, den 17. Mai 2010 um 05:34 Uhr | |
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Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschenAuskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann derArbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09)
Quelle: DGB-einblick |

