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Vom Versuch, Tarifautonomie und Streikfreiheit zu halbieren |
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Sonntag, den 08. August 2010 um 16:15 Uhr |
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Von Detlef Hensche auf NRhZ-online: So viel Einigkeit kommt selten vor: Kaum hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, nicht länger am Grundsatz der Tarifeinheit festhalten zu wollen, erscholl ein vielstimmiger Ruf nach dem Gesetzgeber. Schon im Vorfeld der voraussehbaren Rechtsprechungsänderung hatten sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB auf eine gemeinsame Initiative verständigt. In Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung soll durch Gesetz die Anwendbarkeit nur eines Tarifvertrages angeordnet werden, wenn für die gleiche Beschäftigtengruppe mehrere Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten.
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