| Altersteilzeit - Ende der staatlichen Förderungen |
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| Freitag, den 08. Januar 2010 um 16:12 Uhr | |
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Die staatlichen Förderungen sind zum 31.12.2009 ausgelaufen. Die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz kann grundsätzlich fortgeführt werden, jedoch können keine Förderungen bei der Bundesagentur mehr beantragt werden.
Im öffentlichen Dienst ist Grundlage für die Altersteilzeit der Tarifvertrag Altersteilzeit. Dieser regelt in § 2 die Anspruchsvoraussetzungen. Eine dieser Anspruchsvoraussetzungen ist, dass gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 das Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor dem 1.1.2010 begonnen haben muss. In der Tarifrunde 2010 für Bund und Kommen wird dieses Thema eines der Forderungen zur Tarifrunde sein.
Tarifinfo/Broschüre (Download/PDF) |

