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Praxis-Tipp bei ver.di b+b | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
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Dienstag, den 25. Oktober 2011 um 01:11 Uhr |
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Viele Teilzeitbeschäftigte würden gerne aus finanziellen Gründen ihre Arbeitszeit aufstocken. Häufig verweigern Arbeitgeber aber diesen Wunsch aus verschiedenen Gründen. Arbeitnehmer sind jedoch in einer solchen Situation nicht schutzlos. Vielmehr haben sie unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitzeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 15.08.2006 (9 AZR 8/06) entschieden.
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