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Stichwort: "Wiedereingliederung" PDF Drucken
Sonntag, den 21. Februar 2010 um 19:12 Uhr

Die "Stufenweise Wiedereingliederung" (sogenanntes "Hamburger Modell") soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Während der "Stufenweisen Wiedereingliederung" ist der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben. Die "Stufenweise Wiedereingliederung" ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Voraussetzungen : Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der Medizinischen Rehabilitation. Findet sie im unmittelbaren Anschluss an eine medizinische Rehamaßnahme statt, d. h. wird sie innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus einer Rehaklinik angetreten, ist die Rentenversicherung Kostenträger. Trifft dies nicht zu, ist in den meisten Fällen die Krankenversicherung zuständig. In speziellen Fällen kann auch die Agentur für Arbeit oder die Unfallversicherung Kostenträger der stufenweisen Wiedereingliederung sein.

Kostenträger Krankenversicherung

Soll die Krankenversicherung der Kostenträger sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es besteht noch Anspruch auf Krankengeld bzw. es liegt noch Arbeitsunfähigkeit vor für die Dauer der Wiedereingliederungsmaßnahme.
  • Der Versicherte ist mit der Maßnahme einverstanden.
  • Der Arzt stellt einen Wiedereingliederungsplan auf.
  • Der Arbeitgeber erklärt sich mit der Maßnahme einverstanden.
  • Der Versicherte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.

Andere Kostenträger

Bei allen anderen Kostenträgern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Ärztliche Feststellung, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder verrichtet werden kann.
  • Medizinische Rehamaßnahme, bei der festgestellt wurde, dass eine "Stufenweise Wiedereingliederung" notwendig ist.

 

Ablauf der Beantragung : Dem Arbeitsversuch muss als Erstes aus medizinischer Sicht zugestimmt werden: Nach Überzeugung des Arztes dürfen einer stufenweisen Wiederbeschäftigung keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

  1. Der Versicherte / die Versicherte muss die Stufenweise Wiedereingliederung selbst wollen.
  2. Arzt und Patient / Patientin füllen gemeinsam den Antrag auf Stufenweise Wiedereingliederung aus. Dieses Formular hat jeder Arzt vorliegen. Es kann bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger angefordert werden.
  3. Arzt und Patient / Patientin erstellen gemeinsam einen "Wiedereingliederungsplan", aus dem hervorgeht, mit welcher Tätigkeit und Stundenzahl dieser beginnt und in welchem Zeitraum Art und Umfang der Tätigkeit gesteigert werden.
  4. Der Antrag wird dem Arbeitgeber vorgelegt - von ihm hängt die Stufenweise Wiedereingliederung ab: Er muss sein Einverständnis mit der Maßnahme mit einer Unterschrift bestätigen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
  5. Es empfiehlt sich, eine Stellungnahme des Betriebsarztes bzw. des MDK einzuholen.
  6. Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht. Diese prüft, ob sie der Maßnahme zustimmt. Zum Teil bezieht auch die Krankenkasse den MDK mit ein.
  7. Haben alle Beteiligten zugestimmt, kann die Maßnahme beginnen.
  8. Während der eingeschränkten Beschäftigung bleibt der Versicherte weiterhin arbeitsunfähig geschrieben.

 

Dauer: Die Dauer der Stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig vom individuellen gesundheitlichen Zustand. In der Regel dauert sie 6 Wochen bis 6 Monate. Der Arbeitnehmer ist während der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig.

 

Entgelt durch die Leistungsträger: Grundsätzlich erhält der Versicherte / die Versicherte während der Stufenweisen Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse bzw. Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit.

Falls der Arbeitgeber während der Maßnahme freiwillig Arbeitsentgelt entrichtet, wird dies auf das Kranken- bzw. Übergangsgeld angerechnet. Es besteht allerdings keine Zahlungspflicht für den Arbeitgeber.

 

 

Quelle: http://giuseppe-betriebsgruppe.de - ver.di - Betriebsgruppe im Bundesinstitut für Risikobewertung

 

 
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